Viel Neues
Neue Satzung, neue Grabart, neue Mauer, neuer Anstrich. Ein paar Infos von unseren Friedhöfen.
Seit 1.1.2024 gilt für unsere kirchlichen Friedhöfe in Bleddin, Dabrun, Eutzsch, Globig, Pratau und Wartenburg unmittelbar das Friedhofsgesetz (FriedhG) der Evange- lischen Kirche in Mitteldeutschland vom 20. November 2020. Ebenso gibt es eine neue Friedhofsgebührensatzung. Beides ist hier einzusehen. Es gibt nun folgende Grabarten auf unseren Friedhöfen:
1) Erdwahlgrab (freie Wahl einer Grabstätte für eine Erdbestattung; für 1 Sarg und bis zu 1 Urne)
2) Erdreihengrab friedhofsgepflegt („grüne Wiese“ mit Platte, aber für Erdbestattungen; für 1 Sarg)
3) Erdwahlgrab für Kinder (spezielles Kindergrab; nicht auf allen Friedhöfen)
4) Urnenwahlgrab (freie Wahl einer Urnengrabstätte; je nach Größe für bis zu 4 Urnen)
5) Urnenwahlgrab friedhofsgepflegt („grüne Wiese“ mit Platte, für 2 Urnen)
6) Urnenreihengrab friedhofsgepflegt („grüne Wiese“ mit Platte; für 1 Urne)
Für Nr. 5 wurde auf allen Friedhöfen eine neue Stelle mit Baumpflanzung angelegt. Dort können nun z. B. auch Ehepartner gemeinsam in einem vom Friedhof gepflegten Grab beerdigt werden! Nr. 1, 3 und 4 können nach 20 Jahren verlängert werden. Die anderen nicht.
In Dabrun konnte im letzten Jahr eine eingestürzte Friedhofsmauer neu aufgebaut werden. Das war nur mit Fördermitteln, u.a. durch LEADER möglich.
In Wartenburg haben engagierte Bürger die Trauerhalle wieder verschönert. Im Giebelbereich wurden Putzausbesserungen vorgenommen. Anschließend wurden dieser Bereich und die Vorhalle frisch gestrichen. Vielen Dank an den Initiator Udo Sperling, sowie die Mithelfer Hubert Anger und Jürgen Kirschke!
Johannes Alex
In unserem Pfarrbereich gibt es kirchliche Friedhöfe in Pratau, Eutzsch, Dabrun, Globig, Bleddin und Wartenburg.
Die jeweiligen Satzungen und Gebührenordnungen finden Sie hier: